Die Auswertung der Forschungszulage

Die Auswertung der Forschungszulage ergab bei der Bescheinigungsstelle eine 83 prozentige Erfolgsquote. 2.417 Anträge wurden bis zum jetzigen Zeitpunkt bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) beantragt.

Analyse anhand der Unternehmensgrößen und Wirtschaftszweigen

UnternehmensgrößeAnträge
0-9507
10-49638
50-249579
>250653
ohne Zuordnung40

Man erkennt, dass die eingereichten Anträge gleichmäßig auf die verschiedenen Unternehmensgrößen verteilt sind. Die größte Anzahl an Anträgen kam von Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern. Die prinzipiell themenoffene Forschungszulage dient als Ergänzung zu einer klassischen Projektförderung. Somit haben Betriebe, die keinen Zugang zu Projektförderungen des Mittelstandes (z.B. ZIM Förderung) haben, die Chance auf eine Förderung für FuE-Projekte.

Zusätzlich zur Themenoffenheit zeichnet sich das Programm durch seine Branchenoffenheit aus. Bisherige Anträge kamen zumeist aus dem Bereich Maschinenbau. Die Bereiche EDV-Branche, optische Erzeugnisse und die chemische Industrie steuerten auch einen Großteil der Anträge bei.

Beantragung der Forschungszulage in zwei Schritten

Auswertung der Forschungszulage

Zuerst beantragt das Unternehmen die Bescheinigung. Dieser Schritt ist jederzeit, somit vor, während oder nach dem FuE-Projekt möglich. Nach Beantragung prüft die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ob das Projekt den Voraussetzungen der Förderung entspricht. Bei positiver Beurteilung wird dem Antragsteller die Bescheinigung erteilt. Bisher erhielten von den bis zum 30. Juni 2021 eingereichten Anträgen, 83 Prozent eine positive Bescheinigung.

Nach Erhalt der positiven Bescheinigung folgt der zweite Schritt. In dieser Phase wird die Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt beantragt. Das Finanzamt legt die Höhe der Forschungszulage für den Antragsteller fest. Mit der Steuer wird die Förderung anschließend ausgezahlt beziehungsweise verrechnet. Die Antragstellung ist seit April 2021 möglich. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind 320 Anträge eingegangen.

Mit Beratung die Forschungszulage beantragen

Beantragen Sie jetzt mit unserem Beratungsangebot die Forschungszulage! Wir prüfen im Rahmen unseres Full-Service ob Ihre Projekte die Voraussetzungen der Forschungszulage erfüllen. Wir stehen Ihnen von Anfang an, über die Beantragung der Bescheinigung bis hin zur Festsetzung Ihrer Förderung zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenfreien und persönlichen Erstberatungstermin. Kontaktieren Sie uns!

Mehr

Hier auf unserer Expertenseite erfahren Sie alles zur steuerlichen Forschungsförderung

Alle Informationen zu unserem Beratungsangebot zur Forschungszulage und Full-Service