Das BMWi-Förderprogramm „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM)

Das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Es verfolgt primär das Ziel, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu einer stärkeren Partizipation in der Forschung und Entwicklung (FuE) zu animieren. Darüber hinaus bietet ZIM finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von innovativen Ideen in innovative Technologieprodukte.

Wer kann eine Förderung durch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) erhalten?

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert branchen- und themenoffen auf bundesweiter Ebene kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ein technologisches Innovationsprojekt realisieren möchten. Diese müssen hierfür die KMU-Kriterien der Europäischen Union erfüllen. Das bedeutet, dass die betroffenen Unternehmen über eine Niederlassung in Deutschland verfügen und maximal 500 Mitarbeiter beschäftigen. Ihre Bilanzsumme darf außerdem einen Maximalbetrag von 43 Millionen Euro nicht überschreiten. Alternativ dürfen sie über einen maximalen Jahresumsatz von 50 Millionen Euro verfügen.

Wie stelle ich einen ZIM-Antrag?

BMWi ZIM DORUCON

Um eine Technologieförderung durch das BMWi-Förderprogramm ZIM zu erhalten, ist das Stellen eines ZIM-Antrags erforderlich. Für ZIM-Anträge gilt folgendes:

  • Die Einreichung erfolgt beim zuständigen Projektträger
  • Das Einreichen eines BMWi ZIM-Antrags kann fortlaufend erfolgen, es existieren keine definierten Einreichfristen
  • Optional können vor dem ZIM-Antrag selbst Skizzen eingereicht werden. Diese dienen zur Einschätzung der Förderwürdigkeit eines geplanten Innovationsprojekts durch BMWi ZIM
  • Die Einreichung von Projektskizzen erfolgt auf freiwilliger Basis. Entsprechend nehmen die Skizzen keinerlei Einfluss auf die Begutachtung des tatsächlichen ZIM-Antrags

Welche Projekttypen sind BMWi ZIM-förderfähig?

Im Kontext von BMWi ZIM werden vier verschiedene Projekttypen unterschieden und gefördert. Wichtig ist hierbei vor allem, ob das Innovationsprojekt alleine oder in Kooperation durchgeführt wird. ZIM-Einzelprojekte werden entsprechend einzelbetrieblich durchgeführt. ZIM-Kooperationsprojekte werden dagegen in Zusammenarbeit mit Partnern realisiert. Nicht zu verwechseln sind diese mit ZIM-Kooperationsnetzwerken, bei denen die Bearbeitung eines bestimmten Themengebiets im Umfeld eines Konsortiums erfolgt. Hieraus ergeben sich dann wieder diverse Kooperationsprojekte. ZIM-förderfähig sind jedoch ebenfalls Forschungsaufträge im Rahmen von Einzel- oder Kooperationsprojekten.

Wichtiger Hinweis zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)

BMWi ZIM DORUCON

Die aktuelle Richtlinie des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) läuft mit Ablauf des Jahres, sprich zum 31.12.2019, aus. Allerdings ist BMWi ZIM fest im Koalitionsvertrag verankert. In der Vergangenheit hat es bis zum Inkrafttreten der neuen ZIM-Richtlinie in etwa fünf Monate gedauert. Daher ist für die neue Richtlinie von BMWi-ZIM mit einer vergleichbaren Dauer zu rechnen. Allen Interessierten an BMWi ZIM mit geplantem Projektbeginn ab dem dritten Quartal 2020 raten wir daher, ihren ZIM-Antrag noch 2019 zu stellen.

Sie brauchen Hilfestellung beim Stellen Ihres ZIM-Antrags? Kontaktieren Sie uns – unser Dienstleistungsangebot umfasst unter anderem eine ZIM-Beratung, in Rahmen derer wir Ihnen gerne weiterhelfen.

Wie wird das neue ZIM beschaffen sein?

Darüber, wie die neue BMWi ZIM-Richtlinie beschaffen sein wird, lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt keine verlässliche Aussage treffen. Dies kann erst geschehen, wenn die neue ZIM-Richtlinie verabschiedet wurde. Vermutlich wird dies im zweiten Quartal 2020 erfolgen.

Maximale Förderhöhen und Förderkonditionen im Rahmen von BMWi ZIM

Für die Förderhöhen im Kontext des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) gilt:

  • Die maximale Förderhöhe für Unternehmen beträgt 209.000 Euro
  • Dieser Betrag kann für Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Entwicklung (FuE) verwendet werden
  • Zudem kann eine zusätzliche Summe von bis zu 25.000 Euro gewährt werden
  • Diese sogenannte DL-Förderung kann für die Vermarktung des aus dem Innovationsprojekts resultierenden innovativen Produkts erhalten werden
  • Die tatsächlich gewährte Fördersumme durch BMWi ZIM hängt von verschiedenen Faktoren ab
  • Relevant sind hierfür insbesondere der Umfang des Vorhabens, die Projektform sowie Unternehmensstandort und -größe

Mehr Informationen zu BMWi ZIM – Jetzt Beratung anfragen!

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“ (ZIM) erhalten Sie hier.

Sie haben noch Fragen zur Finanzierung Ihres Innovationsvorhabens? Treten Sie in Kontakt mit uns – gerne helfen wir Ihnen weiter!

Alternativ steht Ihnen ebenfalls unser kostenloser Fördercheck zur Überprüfung der Förderfähigkeit Ihres Projekts zur Verfügung.