Smart Services: Zuschüsse vom BMBF für Unternehmen und Wissenschaft

Bei Erfüllung der Förderbedingungen können sowohl Unternehmen als auch Hochschulen und Forschungseinrichtungen Zuschüsse zu Forschungsprojekten im Bereich Smart Services erhalten. Die Antragstellung ist möglich bis zum 27. Juli 2018. Die Richtlinie zur Förderung wurde auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bekannt gegeben.

Für welche Projekte können Anträge auf Zuschüsse gestellt werden?

In der Richtlinie ist beschrieben, welche Kriterien ein Projekt erfüllen muss. Unter anderem zwei Technologiebereiche werden genannt:

  • neue Services bzw. Dienstleistungen im Zusammenhang mit Industrieanlagen und Prozessen der Produktion, unter Einbeziehung digitaler Technologien
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit großen Datenmengen, die z.B. bestehende Produkte integrieren.

Beispiele für diese beiden Bereiche können Sie in der Richtlinie nachlesen.

Damit ein Projekt für eine Förderung in Frage kommt, müssen weitere Kriterien erfüllt sein. Dazu zählen unter anderem:

  • ein sensibler Umgang mit Daten und Persönlichkeitsrechten sowie die Beachtung von Datenschutzrichtlinien im Projekt
  • die Zusammenarbeit von Unternehmen und Partnern aus der Wissenschaft im Projekt
  • es muss ich um ein Projekt handeln, das technisch risikoreich ist
  • die Projektergebnisse müssen durch ein Unternehmen verwertbar sein
  • der aktuelle Stand der Forschung zu den eingesetzten Technologien muss berücksichtigt werden
  • das Projekt sollte nicht länger als drei Jahre dauern

Wer ist förderberechtigt für die Richtlinie zu Smart-Service-Projekten?

Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen können sich bewerben. Voraussetzung ist, dass sie die Förderbedingungen der Richtlinie erfüllen.

Dazu zählt für Unternehmen unter anderem:

  • es muss ein Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland vorhanden sein
  • die Förderung richtet sich insbesondere an KMU und mittelständische Unternehmen

Für Partner aus der Wissenschaft gilt unter anderem:

  • auch sie müssen über einen Sitz bzw. eine Niederlassung in Deutschland verfügen
  • werden sie grundsätzlich von Bund und Ländern oder nur von einem der beiden finanziert, gelten gesonderte Bedingungen. Weiter Informationen können Sie in der Richtlinie nachlesen.

Wie laufen Antragstellung und Förderung ab?

Vor einer Antragstellung ist zu prüfen, ob eine Förderung auch durch andere Förderprogramme (wie z.B. das HORIZON2020 KMU-Instrument) finanziert werden kann. Ist dies nicht der Fall, reichen die beteiligten Unternehmen und Akteure der Wissenschaft eine Projektskizze ein. Darin wird das Vorhaben näher beschrieben. Antragsteller sollten hierbei beachten, dass die grobe Gliederung für die Projektskizze vorgegeben ist. Es ist oft hilfreich, in kurzen und einfachen Sätzen das Projekt verständlich darzustellen. Nach festgelegten Bewertungskriterien wird die Projektskizze beurteilt. Die Bewertungskriterien können in der Richtlinie nachgelesen werden. Erhalten die Antragsteller nach der Bewertung ein positives Feedback, kann ein Antrag zum Projekt eingereicht werden. Danach erhalten die Antragsteller eine Entscheidung, ob das Projekt eine Förderung erhält und die Zuschüsse werden ausbezahlt.

Mehr Informationen zur Smart-Service-Förderung und zur Technologieförderung

Der Name der vollständigen Richtlinie lautet „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen – Internetbasierte Dienstleistungen für komplexe Produkte, Produktionsprozesse und -anlagen (Smart Services) im Rahmen des Forschungsprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ vom 13.03.2018; Bundesanzeiger vom 27.03.2018“. Das BMBF veröffentlicht auf seiner Homepage regelmäßig Bekanntmachungen zu Förderrichtlinien.

Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Technologie- und Innovationsförderung. Dort finden Sie auch einen kostenlosen Fördercheck für Ihr Technologie- oder Innovationsprojekt. Prüfen Sie jetzt, welche Fördermöglichkeiten es für Ihr Projekt gibt!

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