Wachstumschancengesetz 2024: Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen für Wachstum und Innovation in Deutschland

Die Bundesregierung brachte am 2. Oktober 2023 den Entwurf eines wegweisenden Gesetzes in den parlamentarischen Prozess ein, das einen enormen Einfluss auf die wirtschaftliche Landschaft Deutschlands haben könnte. Das Wachstumschancengesetz, offiziell als Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness bekannt, wurde mit dem Ziel konzipiert, Investitionen und Innovationen in neue Technologien zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.

Wachstumschancengesetz: Einführung und Haushaltswirkung

Das Wachstumschancengesetz, das laut Gesetzesbegründung darauf abzielt, die Wachstumschancen für die Wirtschaft zu erhöhen, wurde in den parlamentarischen Prozess eingeleitet.
Die Schätzung der Gesamthaushaltswirkung beläuft sich auf etwa 7 Milliarden Euro an steuerlichen Erleichterungen. Dabei liegt der Fokus auf der Förderung von Investitionen, Innovationen und steuerlichen Entlastungen.

Kritik und Anpassungen

Wachstumschancengesetz mit DORUCON

Trotz der positiven Absichten des Gesetzes äußerte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 20. Oktober 2023 erhebliche Kritik, insbesondere bezüglich der Mindereinnahmen für die Länder und Bedenken hinsichtlich der Administrierbarkeit der Klimaschutz-Investitionsprämie. Während der parlamentarischen Beratungen wurden über 30 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen eingebracht, um technische Fragestellungen anzugehen.

Wesentliche Änderungen im Wachstumschancengesetz

Einige der wesentlichen Änderungen umfassen das Wegfallen der Zinshöhenschranke nach § 4l EStG-E, begleitet von Änderungen im AStG. Des Weiteren wurde die Mindestbesteuerungsregelung modifiziert, wobei das Verrechnungspotenzial von 60 % auf nunmehr 75 % erhöht wurde.

  • Die Förderquote erhöht sich für Projekte im FuE-Umfeld ab 2024 voraussichtlich von 25% auf 35%
  • Die Bemessungsgrundlage soll von 4 Millionen auf 12 Millionen Euro pro Jahr steigen
  • Investitionen in Maschinen und Wirtschaftsgüter werden voraussichtlich ab 2024 im Rahmen von FuE-Projekten förderfähig
  • Auftragskosten für Fremdaufträge sollen zukünftig mit 17,5 % statt bislang 15% gefördert werden

Konflikte und Vermittlungsausschuss

Trotz der eingeführten Änderungen konnte der Bundesrat dem Gesetzentwurf in seiner modifizierten Form nicht zustimmen. Am 24. November 2023 verlangte der Bundesrat die Einberufung des Vermittlungsausschusses, um eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes zu erreichen. Die bisherige Kontroverse verdeutlicht, dass insbesondere in den Bereichen Klimaschutz-Investitionsprämie und fiskalische Einnahmeausfälle der Länder noch erhebliche Meinungsverschiedenheiten bestehen.

Ausblick auf das Wachstumschancengesetz: Unsicherheiten und Potenzial

Die Zukunft des Wachstumschancengesetzes bleibt unsicher, da der Vermittlungsausschuss bisher noch nicht getagt hat. Während in einigen Punkten Einigungspotenzial besteht, bleiben die großen Teilbereiche wie die Klimaschutz-Investitionsprämie und die fiskalischen Einnahmeausfälle der Länder weiterhin umstritten. Die Entwicklung dieses Gesetzes wird daher weiterhin mit Spannung verfolgt, da es das Potenzial hat, erhebliche Auswirkungen auf die wirtschaftliche Landschaft Deutschlands zu haben.

Wachstumschancengesetz 2024 mit DORUCON

Obwohl das Wachstumschancengesetz noch nicht in Kraft ist, stehen Unternehmen bereits verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Zahlreiche bestehende Programme und Maßnahmen unterstützen aktiv Investitionen, Innovationen und die allgemeine Entwicklung von Unternehmen.

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