ZIM Förderbedingungen – Voraussetzungen für ZIM Projekte

Die Förderbedingungen für ein ZIM Projekt – Was gibt es zu beachten und wer ist antragsberechtigt?

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand – bundesweite Förderung von FuE-Projekten

Mit der ZIM Förderung besteht für KMU die Möglichkeit Personalkosten ihrer FuE-Projekte zu finanzieren. ZIM ist ein bundesweit angebotenes, branchen- sowie technologieoffenes Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums. Das ZIM Projekt kann sowohl in Kooperation mit weiteren Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, oder allein durchgeführt werden. Mithilfe der ZIM Förderung können KMU einen erheblichen Teil ihrer Projektkosten reduzieren. Ziel der Förderung ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu erhöhen um den Mittelstand nachhaltig zu stärken.

Die Voraussetzungen für ein ZIM Projekt

Zu den positiven Effekten der Förderung zählt nicht nur die Reduzierung der Kosten für das Projekt, sondern auch eine deutliche Risikominimierung. Dadurch entsteht im Unternehmen der Anreiz, neue Technologien und Produkte zu entwickeln. Somit entsteht für das Unternehmen die Möglichkeit sich vom Wettbewerb abzusetzen und sich selbst weiter zu entwickeln. Die unternehmensübergreifende und manchmal internationale Zusammenarbeit öffnet zudem neue Vertriebskanäle. Neben der eigentlichen ZIM Förderung ist es möglich weitere Leistungen fördern zu lassen. Zu diesen Leistungen zählen sowohl die sogenannten ZIM Durchführbarkeitsstudien, sowie die Leistungen zur Markteinführung.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand bietet somit viele Möglichkeiten, Unternehmen zur Entwicklung von Innovationen anzuregen und die Innovationskultur aufzubauen. Nun ist es umso wichtiger, dass man die Förderbedingungen für ZIM Projekte kennt.

Die ZIM Förderbedingungen

Wer ist anragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind prinzipiell kleine und mittelständische Unternehmen und Forschungseinrichtungen. Unterschieden werden die Unternehmen nach Größe und Alter.

1. Die Voraussetzungen für ZIM

Um einen Antrag stellen zu können, muss das Unternehmen eine Betriebsstätte beziehungsweise eine Niederlassung in der Bundesrepublik vorweisen. Antragsberechtigt sind:

  • KMU bis maximal 250 Mitarbeiter mit einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro. (Hierbei besteht die Option, Zuschüsse für die Vermarktung zu beantragen)
  • Unternehmen mit maximal 500 Mitarbeiter (Fördersätze fallen hier etwas geringer aus)
  • Unternehmen mit maximal 1.000 Mitarbeiter, unter der Voraussetzung, dass sie mit mindestens einem KMU kooperieren.

Die Menge der Mitarbeiter sowie Umsatz- bzw. Bilanzangaben beziehen sich hierbei auf das gesamte Unternehmen, inklusive aller verbundenen oder Partnerunternehmen.

2. ZIM Förderbedingungen für Forschungseinrichtungen

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand fördert in erster Linie, wie der Name schon sagt, kleine und mittelständische Unternehmen. Forschungseinrichtungen erfüllen die Voraussetzungen für den ZIM Antrag, sobald sie mit mindestens einem Unternehmen kooperieren und den ZIM Antrag gemeinsam mit diesem stellen.

3. ZIM Förderbedingungen für ausländische Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Eine ZIM Förderung ist ebenfalls mit internationalen Kooperationspartnern möglich. Deutsche Kooperationspartner erhalten in diesem Fall sogar höhere Fördersätze während der ausländische Partner keine ZIM Förderung erhält. Diese können jedoch in ihrem Heimatland entsprechende Förderungen beantragen.

Das BMWi eröffnet hierzu temporäre Ausschreibungen und koordiniert eine gleichlaufende Förderung zwischen den Kooperationspartnern.

4. ZIM Netzwerkmanagementeinrichtungen

Um ein ZIM Netzwerk zu gründen bedarf es an mindestens sechs antragsberechtigten Unternehmen. Eine Netzwerkmanagementeinrichtung muss in folgenden Gebieten Kompetenzen und Erfahrungen aufweisen:

  • Projektmanagement
  • Innovationsprozess
  • Marketing

Die ZIM Förderbedingungen für Projekte

Folgendes gilt es zu beachten:

  • Innovationen müssen den internationalen Stand der Technik repräsentieren
  • Unternehmen profitieren von den neuen Inhalten und Erkenntnissen des Projekts
  • Unternehmen dürfen sich nicht in einer unsicheren finanziellen Position befinden
  • Das Unternehmen muss sicherstellen, dass es die Finanzierung des Eigenanteils für das Projekt tragen kann
  • Die Arbeit an dem Projekt wird nach den Regeln für FuE-Tätigkeit sowie Projektmanagement durchgeführt.
  • Unternehmen sind verpflichtet die Projektunterlagen mindestens fünf Jahre aufzubewahren

ZIM Durchführbarkeitsstudien

Bevor ein Unternehmen ein ZIM Projekt startet, kann es mit den ZIM Durchführbarkeitsstudien die Machbarkeit prüfen. Sie können von jungen Unternehmen (bis zehn Jahre), Kleinstunternehmen (bis zehn Mitarbeiter) sowie ZIM Erstantragsteller beantragt werden. Wichtig ist aber, dass die Studie zur Vorbereitung eines ZIM Projekts dient und nicht direkt wirtschaftliche Verwendung findet.

ZIM Kooperationsprojekte

Bei ZIM Kooperationsprojekten ist es wichtig, dass die Projektarbeit gleichmäßig auf alle Projektpartner verteilt wird. Um dies zu gewährleisten, wird ein Kooperationsvertrag geschlossen, in welchem die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit festgehalten werden.

Hinweis: Jeder Kooperationspartner ist für die Antragstellung seines eigenen ZIM Antrag zuständig. Anschließend wird jedoch das Gesamtvorhaben bewilligt.

ZIM Netzwerke

Ein ZIM Netzwerk ist ein Konsortium, bestehend aus mindestens sechs KMU. Eine Beteiligung von Forschungseinrichtungen ist ebenfalls möglich. Die Netzwerkteilnehmer bearbeiten Themen in Workshops. Aus diesen ergeben sich dann Untergruppen, für die die allgemeinen Voraussetzungen für Kooperationsprojekte gelten. Das Netzwerk muss von einer Managementeinrichtung betreut werden. Diese koordiniert und moderiert das Netzwerk, entwickelt einen Technologie-Fahrplan und begleitet die Netzwerkpartner während der Antragstellung.

ZIM Check

Unser kostenfreier Fördercheck prüft ob Ihr Unternehmen sowie Ihr Projekt die Voraussetzungen für eine ZIM Antragstellung erfüllen.