Anträge verdoppelt – Förderprogramm Forschungszulage boomt

Innerhalb von sieben Monaten hat sich die Zahl der Anträge um eine Förderung mit dem Förderprogramm Forschungszulage verdoppelt, bei der Bescheinigungsstelle (BSFZ) sind in diesem Zeitraum 3.087 Anträge eingegangen.

Fakten zur Forschungszulage

Mit der Forschungszulage können Unternehmen bis zu 1 Millionen Euro an Zuschuss beantragen, jedes Jahr und das rückwirkend bis 2020. Das Förderprogramm ist für alle Unternehmensgrößen und auch alle Branchen, in denen FuE eine Rolle spielt zugänglich. Mit der steuerlichen Forschungsförderung werden Forschung- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen mit bis zu 25 Prozent auf Personalkosten, inkl. Sozialabgaben bezuschusst. Der Zuschuss wird am Ende des Wirtschaftsjahres mit der Steuer ausgezahlt. Die steuerliche Forschungszulage basiert auf dem Forschungszulagen Gesetz (FzulG).

Seit Start des Förderprogramms im Januar 2020 wurden bereits 5.504 Anträge (Stand Jan 22) eingereicht.

Bis 31. Januar 2022 hat die Bescheinigungsstelle bereits 4.209 Einreichungen begutachtet und beschieden, insgesamt haben davon 3.328 eine positive Bescheinigung erhalten.

Anträge nach Unternehmensgröße

Nicht nur die Anzahl der Anträge ist gestiegen, auch der Anteil der kleinen und mittleren Unternehmen hat deutlich zugelegt. In der letzten Zwischenbilanz zur Forschungszulage haben die großen Unternehmen noch den größten Anteil ausgemacht.

Anträge Forschungszulage nach Unternehmensgröße

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Weitere Infos

Antragstellung Forschungszulage – in zwei Stufen zur steuerlichen Förderung.

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Kleine Anfrage an den Bundestag – alle Zahlen zum Nachlesen.