Neue ZIM-Richtlinie ab 2020

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) ist ein bundesweites Förderprogramm, das für technologische Innovationsprojekte branchen- und themenunabhängig finanzielle Unterstützung bietet. Verwaltet wird ZIM durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die derzeit gültige ZIM-Richtlinie wurde im Jahr 2015 verabschiedet und endet zum 31.12.2019.

Welche Ziele verfolgt ZIM?

Neue ZIM-Richtlinie ab 2020

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) verfolgt die Intention, die Innovationskraft von vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie von Forschungseinrichtungen nachhaltig zu stärken. Damit soll die generelle Innovationskraft Deutschlands gestärkt werden. Ebenso möchte ZIM die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen verbessern und dadurch die Möglichkeit für Wachstum schaffen. Insbesondere leistet das Förderprogramm Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) jedoch Hilfestellung bei der Finanzierung von Innovationsprojekten und macht es damit möglich, dass innovative Ideen in innovative Produkte umgesetzt werden können.

Wer kann einen ZIM-Antrag stellen?

In erster Linie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist die Stellung eines ZIM-Antrags interessant und angedacht. Diese müssen dabei die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Sie müssen die KMU-Kriterien der Europäischen Union (EU) erfüllen
  • Der Jahresumsatz des betreffenden Unternehmens darf nicht über 50 Millionen Euro liegen
  • Alternativ darf die Bilanzsumme sich auf bis zu 43 Millionen Euro belaufen
  • Eine Niederlassung in Deutschland muss vorhanden sein
  • Die Anzahl der Mitarbeiter beträgt höchstens 500

Für Kleinunternehmen gelten im Kontext des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) zudem gesonderte Konditionen. Entsprechende Unternehmen profitieren also in besonderem Maße von einer Technologieförderung durch ZIM.

Wie kann ich einen ZIM-Antrag stellen?

Für das Stellen eines ZIM-Antrags existieren keine Fristen. Ein ZIM-Antrag kann somit jederzeit beim jeweilig zuständigen Projektträger eingereicht werden. Die derzeitige ZIM-Richtlinie läuft zwar zum 31.12.2019 aus, allerdings können auch Innovationsvorhaben mit einem späteren Startdatum durch ZIM gefördert werden. Gegebenenfalls kann vor dem ZIM-Antrag eine Skizze eingereicht werden, um die Förderwürdigkeit eines geplanten Innovationsprojekts beurteilen zu lassen. Die Einreichung einer solchen Skizze ist allerdings freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Begutachtung des eigentlichen ZIM-Antrags.

Förderkonditionen

Für eine Förderung durch das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) gelten die folgenden Konditionen:

  • Die Laufzeit von geförderten Innovationsprojekten beträgt üblicherweise mindestens sechs Monate und höchstens drei Jahre
  • Gefördert werden die Unternehmen mit bis zu 209.000 Euro, welche für Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Entwicklung verwendet werden können
  • Zudem fördert ZIM die Vermarktung des neu entstandenen innovativen Produkts. Im Rahmen der sogenannten DL-Förderung lassen sich so weitere 25.000 Euro erhalten
  • Die tatsächlich gewährte Fördersumme hängt von diversen Faktoren ab, vor allem von der Unternehmensgröße und dem Unternehmensstandort sowie davon, ob das Innovationsprojekt alleine oder in Kooperation realisiert wird
  • Die ZIM-Förderung erfolgt als verlorener Zuschuss

Arten von ZIM

Neue ZIM-Richtlinie ab 2020

Generell existieren verschiedene Arten von ZIM. Entscheidend ist insbesondere, ob das Innovationsprojekt alleine oder in Kooperation realisiert wird. Man unterscheidet daher vor allem zwischen ZIM-Einzelprojekten und ZIM-Kooperationsprojekten. Letztere können auch aus einem Netzwerk heraus entstehen, weswegen man auch zwischen ZIM-Kooperationsnetzwerken entscheidet. Darüber hinaus können Forschungsaufträge im Rahmen von Einzel- oder Kooperationsprojekten durchgeführt werden.

Neues ZIM ab 2020

Mit Ende des Jahres 2019, sprich zum 31.12.2019, läuft die derzeitige ZIM-Richtlinie aus. Allerdings ist das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) im Koalitionsvertrag fest verankert. In der Vergangenheit hat es bis zum Inkrafttreten der neuen ZIM-Richtlinie etwa fünf Monate gedauert. Entsprechend muss für das neue ZIM mit ähnlichen Fristen gerechnet werden. Allen an ZIM Interessierten raten wir daher, ihren ZIM-Antrag noch im Jahr 2019 zu stellen, wenn ein Projektbeginn im dritten Quartal 2020 intendiert ist.

Was ändert sich mit dem neuen ZIM?

Derzeit ist noch nicht absehbar, welche Änderungen das neue ZIM mit sich bringen wird. Eine verlässliche Aussage hierüber kann erst nach Verabschiedung der neuen ZIM-Richtlinie getroffen werden. Voraussichtlich wird das neue ZIM im zweiten Quartal 2020 in Kraft treten.

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