Zuschüsse zu ZIM-Kooperationsprojekten aus Deutschland und Südkorea

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat eine neue Ausschreibung mit Abgabefrist zum 27. April veröffentlicht. Sie ist technologieoffen und richtet sich an mittelständische Unternehmen aus Deutschland und Südkorea. Die Förderhöhe für deutsche Partner richtet sich nach den ZIM-Richtlinien und beträgt bis zu 209.000 € pro ZIM-Projekt.

Wer kann teilnehmen an ZIM-Projekten mit Südkorea?

Mittelständische Unternehmen, die der Definition nach der ZIM-Richtlinie entsprechen, können sich für die Zuschüsse bewerben. Auch Forschungseinrichtungen aus Deutschland, die gemeinnützig und privat oder öffentlich und nicht-wirtschaftlich tätig sind, dürfen eine entsprechende Förderung beantragen. Für südkoreanische Unternehmen gelten die Richtlinien des Ministeriums für Handel, Industrie und Energie der Republik Korea (MOTIE). Sie benötigen mindestens einen Sitz in Südkorea.

Welche Kriterien müssen die deutsch-koreanischen Technologieprojekte erfüllen?

Das Ziel der zu fördernden Projekte sollte ein neues Produkt, Verfahren oder eine neue Dienstleistung sein, die am Markt verwertet werden kann. Weiterhin sollte sie innovativ sein, d.h. neuartig. Es muss gegenüber der Bearbeitung des Themas als Einzelprojekt durch die internationale Kooperation der Partner ein deutlicher Mehrwert erzielt werden. Das Programm ist technologieoffen, so dass Projekte aus allen Anwendungsbereichen Chancen auf eine Förderung haben.

Was sollten Antragsteller bei der Antragstellung über ZIM beachten?

Interessierte Unternehmen können sich z.B. auf der Homepage des BMWi über die Antragskriterien im Programm ZIM informieren. Der Vorteil beim Kooperationsprojekt liegt insbesondere bei erhöhten Förderquoten für die teilnehmenden Partner. Weiterhin wird durch die Beziehung zum südkoreanischen Kooperationspartner der Markteintritt erleichtert: Erste Kenntnisse und Erfahrungen im ausländischen Markt können gesammelt werden.

Weitere Informationen zu ZIM-Kooperationsprojekten

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