ZIM Kooperationsprojekte

Für Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind ZIM Kooperationsprojekte ein geeignetes Mittel, um zusammen an einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt zu arbeiten. Die Zusammenarbeit der Partner wird durch einen Kooperationsvertrag dirigiert.

ZIM Kooperationsprojekte und ihre Voraussetzungen

Um eine Förderung für ZIM Kooperationsprojekte zu beantragen, gelten für Unternehmen die allgemeinen ZIM Voraussetzungen der Richtlinie. Somit sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik antragsberechtigt. Forschungseinrichtungen sind insbesondere nur in Kooperationen antragsberechtigt.

ZIM Kooperationsprojekte

Bei einer Zusammenarbeit muss darauf geachtet werden, dass die Kooperationspartner gleichermaßen auf die anstehende Projektarbeit verteilt sind. Das bedeutet somit, dass bei einer Kooperation aus zwei Partnern keiner mehr als 70 Prozent der Projektmonate übernehmen darf. Sofern eine Partnerschaft aus mehr als zwei Partnern besteht, ist darauf zu achten, dass keiner der Partner mehr als 50 Prozent der Projektmonate zugeteilt bekommt. Forschungseinrichtungen müssen zudem beachten, dass sie nicht weniger als 10 Prozent und nicht mehr als 50 Prozent der Projektmonate übernehmen.

Um die Projektarbeit sowie die anschließende Vermarktung schriftlich für alle Partner festzuhalten, schließen die Kooperationspartner einen Kooperationsvertrag.

Für die Kooperationspartner ist zudem wichtig zu wissen, dass jeder einzelne Partner seinen eigenen ZIM Antrag stellt. Allerdings bewertet der Projektträger das Gesamtprojekt. Sobald jedoch ein Partner eine Ablehnung erhält, bekommt automatisch das gesamte Projekt kein grünes Licht.

ZIM Kooperationsprojekte international

Internationale ZIM Kooperationsprojekte, also Kooperationen mit ausländischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen können ebenfalls die ZIM Förderung beantragen. Die ausländischen Partner erhalten jedoch keine Förderung von der Bundesrepublik. Sie haben jedoch die Möglichkeit im eigenen Land eine Förderung zu beantragen. Das BMWi startet regelmäßig temporäre Ausschreibungen für internationale ZIM Kooperationsprojekte. Hierdurch ergibt sich für die Teilnehmer der Vorteil, dass die In- und Auslandspartner eine synchrone Förderung erhalten. Somit entsteht eine koordinierte Bewilligung zwischen den Ländern.

Die Vorteile einer ZIM Kooperation

Im Vergleich zu Einzelprojekten erhalten (internationale) ZIM Kooperationsprojekte eine höhere Förderquote. Das fördert unter anderem die Internationalisierung und beschleunigt zudem den Wissens- und Technologietransfer aus dem Bereich der Wissenschaft in die freie Marktwirtschaft.

Für Unternehmen stellen die Kooperationspartner einen großen Mehrwert dar, denn sie bringen die benötigte Leistung mit in das Projekt ein, welche das Unternehmen alleine nicht aufbringen könnte. Hierdurch benötigt ein Projekt unter anderem sogar weniger Zeit und das Risiko, welches mit einem solchen Projekt einher geht, teilen sich die Kooperationspartner. Zudem besteht die Möglichkeit, dass sich für die Projektpartner durch die Kooperation potentielle sowie neue Vertriebskanäle erschließen.

Mehr Informationen

Wir klären gerne im Rahmen unserer ZIM Beratung ob für Ihr Projekt eine Kooperation möglich und sinnvoll ist. Zudem bringen wir Sie mit geeigneten Partnern zusammen.

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