Das BMWi bietet Unternehmen die Möglichkeit mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand, für einzelbetriebliche FuE-Vorhaben Fördergelder zu erhalten. ZIM Einzelprojekte sind FuE-Projekte, welche von Unternehmen ohne Partner, also alleine erarbeitet werden.
ZIM Einzelprojekte – Pro und Contra

Sofern ein Unternehmen allein einen ZIM Antrag stellt, bleibt es ungebunden sowie unabhängig. Zum Vergleich: Beginnt ein Unternehmen zum Beispiel ein ZIM Kooperationsprojekt, so werden die Anteile der Partner in einem Kooperationsvertrag geregelt. Bei einem Einzelprojekt hingegen behält der Antragsteller die alleinigen Rechte des Projektes, bleibt Alleinbesitzer und Verwerter, sogar bei Beauftragung von Forschungsaufträgen. Zugleich bedeutet das aber auch, dass das technologische sowie finanzielle Risiko selbst gestemmt werden müssen. Zudem sind die Förderquoten von ZIM Einzelprojekte ein wenig geringer als bei Kooperationsprojekten. Das bedeutet aber nicht dass hierbei nicht auch beachtliche Fördersummen erreicht werden können.
Wer ist antragsberechtigt für ZIM Einzelprojekte?
Für die Beantragung eines ZIM Einzelprojektes sind ausschließlich Unternehmen berechtigt, welche dem Mittelstand angehören. Genau betrachtet sind das kleine und mittlere Unternehmen sowie sogenannte weitere mittelständische Unternehmen. Somit betrifft das laut der Definition von KMU folgende Unternehmen:
kleine Unternehmen | Mittlere Unternehmen | Weitere mittelständische Unternehmen | |
Anzahl der Mitarbeiter | <50 | <250 | <500 |
Jahresumsatz | <10 Mio.€ | <50 Mio. € | – |
Bilanzsumme | <10 Mio. € | <43 Mio € | – |
Im Großen und Ganzen wird das Forschungsprojekt alleine durchgeführt. Es besteht jedoch die Möglichkeit Unteraufträge zu vergeben, beispielsweise an Lohnfertiger oder auch Forschungs- und Entwicklungsaufträge.
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Höhe der Förderung für ZIM Einzelprojekte
Das BMWi begrenzt die zuwendungsfähigen Kosten für Einzelprojekte auf 550.000 Euro. Für verschiedene Unternehmenskategorien gelten somit unterschiedliche Fördersätze:
Unternehmensgröße | Förderquote |
Kleine Unternehmen, strukturschwache Region | 45% |
Kleine Unternehmen, jünger als 10 Jahre | 45% |
Kleine Unternehmen | 40% |
Mittlere Unternehmen | 35% |
Weitere mittelständische Unternehmen | 25% |
In Anbetracht der maximal förderfähigen Kosten, ergibt sich somit eine Spanne von:
- 137.500 Euro für ein Projekt eines Unternehmen mit 250 bis 500 Mitarbeitern
- 247.500 Euro für ein Projekt eines kleinen Unternehmens, ansässig in einer strukturschwachen Region sowie mit weniger als 50 Mitarbeitern
Mehr Informationen
Durchführbarkeitsstudien
ZIM Durchführbarkeitsstudien dienen der Vorbereitung der technischen, wissenschaftlichen sowie finanziellen Ressourcen auf das FuE-Vorhaben. Leistungen, welche der Prüfung der Durchführbarkeit dienlich sind, sind auch bei Einzelprojekten schon vorab durch ZIM förderbar.
ZIM Leistungen zur Markteinführung
Innovationen gelten erst dann als erfolgreich, wenn sie sich auf dem Markt etabliert haben. Mit den ZIM Leistungen zur Markteinführung fördert das BMWi somit bei Einzelprojekten, Maßnahmen für eine erfolgreiche Markteinführung.
Wir stehen Ihnen zur Seite!
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