Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand – Leistungen zur Markteinführung

Eine Innovation hat dann Erfolg, sobald sie auf dem Markt platziert ist. Aus diesem Grund können Unternehmen bei bewilligten ZIM Projekten eine ergänzende Förderung von Leistungen zur Markteinführung beantragen.

Die Leistungen zur Markteinführung

Das ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) fördert Leistungen zur Markteinführung, sofern sie mit einem bereits genehmigten ZIM Projekt verbunden sind. Es muss sichergestellt sein, dass die externen Dienstleistungen der Markteinführung dienen und nach wirtschaftlichen Aspekten vergeben werden. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Innovationsberatungsdienste
    • Beratungen im Bereich Wissenstransfer
    • Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte
    • Anwendung von Normen und Vorschriften
  • Innovationsunterstützende Dienstleistungen
    • Bereitstellen von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Laboratorien
    • Marktforschung
    • Gütezeichen, Tests und Zertifizierungen
  • Messeauftritte
  • Beratungen zu Produktdesign und Vermarktung

Wer bekommt die Förderung?

Leistungen zur Markteinführung

Sofern ein Unternehmen für sein FuE-Projekt die ZIM Förderung erhält, kann es zusätzlich die Förderung von Leistungen zur Markteinführung beantragen. Zudem ist es KMU mit einer maximalen Mitarbeiterzahl von 250 möglich, Innovationsberatungen sowie innovationsunterstützende Dienstleistungen durch die Dienstleistungsförderung zu erhalten. Für Unternehmen bis 1.000 Mitarbeiter besteht ebenfalls die Möglichkeit, Messeauftritte sowie Beratungen zur Vermarktung und Design geltend zu machen. Jedoch muss hierbei die De-Minimis Regel beachtet werden: In der Zeitspanne von drei Jahren gibt es eine Begrenzung der Fördergelder auf 200.000 Euro.

Die Förderung

Gefördert werden Leistungen zur Markteinführung, genauso wie die Förderung des ZIM Projekts, mittels nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Bemessungsgrundlage dafür sind die Kosten für Leistungen Dritter, welche mit maximal 60.000 Euro zu 50 Prozent gefördert werden. Pro Antrag liegt die Mindestförderhöhe bei 1.000 Euro pro Antrag. Eine Antragstellung ist nach der Bewilligung des ZIM Projektes möglich. Die späteste Antragstellung darf maximal 12 Monate nach erfolgreichem Abschluss des Projektes erfolgen.

Mehr Informationen zu Leistungen zur Markteinführung

Nehmen Sie zu uns Kontakt auf und stellen Sie uns ihr FuE-Projekt vor. Wir prüfen ihre Idee kostenfrei und beraten Sie gerne.

Gerne unterstützen wir Sie auch im Rahmen einer ZIM Beratung!