Neue ZIM Richtlinie veröffentlicht

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) veröffentlichte am 20. Januar 2020 die neue Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand. Diese stellt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Jahr 2020 555 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Was ist neu in der ZIM Richtlinie?

Neue ZIM Richtlinie

Die neue ZIM Richtlinie spricht fortan für innovative, junge und kleine Unternehmen und fördert den Technologie- und Wissenstransfer. Explizit Unternehmen aus strukturschwachen Regionen (z.B. ehemalige Kohleregionen) erhalten gesonderte Fördersätze.

Die neuen Bestandteile der Richtlinie ergänzen das bewährte Förderprogramm. Die gesonderte Rolle strukturschwacher Regionen ist absolut notwendig, um die Realität des Strukturwandels im Fördertopf abzubilden. So können Firmen beispielsweise im Saarland oder im Ruhrgebiet deutlich mehr Fördergelder erhalten.

Machbarkeitsstudien sind absofort förderbar. Dies dient dem Zweck, junge Unternehmen an das Thema Forschung heranzuführen und so die Innovationsdichte zu steigern. Start-Ups bringen zunehmend Dynamik in den Markt und verändern diesen kontinuierlich. Mit der Erweiterung der Richtlinie auf kleine und junge Unternehmen wird einem modernem Marktverständnis entsprochen.

Hinzu kommt, dass Unternehmen, die mehr als 500 Mitarbeiter, bis zu 1.000 Mitarbeiter beschäftigen antragsberechtigt sind. Voraussetzung dafür ist allerdings die Kooperation mit mindestens einem KMU. Größere Unternehmen dienen somit als Vermittler der Forschungsergebnisse in die Wirtschaft. Auch Leistungen der Markteinführung, wie beispielsweise Innovationsberatungen, sind mit der neuen Richtlinie abgedeckt.

Außerdem erweitert das BMWi die zuwendungsfähigen Kosten. Diese sind nunmehr:

  • bei Einzelprojekten: 550.000 Euro
  • bei Kooperationsprojekten: max.2.3 Millionen Euro
  • bei nationalen Netzwerken: 420.000 Euro
  • bei internationalen Netzwerken: 520.000 Euro)

Wie geht es weiter?

Mit der Veröffentlichung der neuen ZIM Richtlinie wird die vorherige abgelöst. Anträge, die bis zum 31.12.2019 beim Projektträger eingegangen sind, werden weiterhin von diesen bearbeitet. Die Projektträgerschaften sind derzeit neu ausgeschrieben und werden nun neu vergeben. Ab der Vergabe können neue Anträge gestellt werden.

Weitere Informationen zu ZIM

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