Förderaufruf im Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)

Am 18.12.2019 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den ersten Förderaufruf für das neue Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) gestartet. Wir haben im Folgenden alles Wichtige zusammengefasst.

IGP

Die erste Förderung

Die bereits im Sommer 2019 veröffentlichte Pilotförderung Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) hat zur ersten Förderrunde aufgerufen. Allerdings können Sie nur noch bis zum 28. Februar 2020 Anträge einreichen. Diese erste Förderrunde ist allerdings an digitale und datengetriebene Geschäftsmodelle und Pionierlösungen adressiert.

Im zweiten Quartal 2020 ist darüber hinaus bereits ein zweiter Aufruf geplant. Dieser ist entsprechend speziell auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen ausgelegt. Es folgt weiterhin ein dritter Aufruf, dieser wird voraussichtlich für Innovationen mit einem besonders hohen „Social Impact“ ausgelegt sein.

Geplant ist eine Gesamtförderungssumme von 25 Millionen Euro, verteilt über vier Jahre.

Das IGP in der aktuellen Ausschreibung

Die Pilotförderung will eine Sparte für nichttechnische Innovationen hervorrufen und die Entwicklung von zukunftsweisenden Geschäftsmodellen, Konzepten und Lösungen schließlich unterstützen. Mit dem neuen Programm will das BMWi marktorientierte Innovationsprojekte und Netzwerke ins Leben rufen. Infolgedessen sollen innovative Geschäftsideen und Pionierlösungen entstehen. Das BMWi wünscht sich beispielsweise die Entwicklung von neuartigen Dienstleistungen, neue Arbeitsprozesse und neuartige Organisationsweisen. Zudem sollen Marketingkonzepte und Geschäftsmodelle Innovation erfahren und sich entfalten.

Der Sinn hinter dem neuen Programm ist es neuartige bereits existierende Entwicklungen in die eigene Innovation zu stecken und daraus vielleicht auch zum Beispiel die Entwicklungen in neue Zusammenhänge zu bringen.

Das IGP ist anfangs speziell an junge KMU gerichtet. Mit dem Programm soll die Wirtschaft somit vorangebracht und innoviert werden.

Kann ich gefördert werden?

Die Zielgruppen der Förderung sind Startups, KMU sowie Selbstständige. Wichtig ist nur, dass das Unternehmen die Bedingungen der Definition der EU für KMU erfüllen. In der folgenden dritten Ausschreibungsrunde können unter bestimmten Bedingungen sogar gemeinnützige Unternehmen teilnehmen.

In drei verschiedenen Projektformen kann eine Förderung stattfinden:

  • Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojete in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests (höchstens 12 Monate)
  • Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt (maximal 24 Monate)
  • Übergreifende Innovationsnetzwerke aus mindestsens fünf unabhängigen und antragsberechtigten Unternehmen (Phase 1 maximal 9 Monate und Phase 2 18 Monate)

Wir stehen Ihnen gerne nicht nur bei der Antragstellung, Suche nach Kooperationspartnern und der Ideenentwicklung zur Verfügung sondern unsere kompetenten Berater stehen an Ihrer Seite und übernehmen die administrative Antragstellung. Wir stehen an Ihrer Seite bis zu Ihrem Pitch im Sommer 2020. Kontaktieren Sie uns!

Wie wird gefördert?

Im ersten Auswahlverfahren müssen die Antragsteller eine Skizze mit einer Kurzbeschreibung des geplanten Projektes einreichen. Ausgewählte Anträge werden dann zu einem weiteren Schritt zugelassen in dem ein Vollantrag eingereicht werden soll. Ausgewählte Experten begutachten die Vollanträge und treffen die Entscheidung über die Förderung.

Die Förderhöhe ist sehr variabel. Sie ist abhängig von den Kosten und Ausgaben des Projektes und ist durch Fördersätze festgelegt.

Sind Sie unsicher ob Sie für das Förderprogramm berechtigt sind? Machen Sie unseren kostenlosen Fördercheck!

Weitere Informationen zu dem neue Förderprogramm IGP finden Sie auf der Seite des BMWi.