Nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung im 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“

Zum Ende des Jahres 2022 wird Deutschland die Stromerzeugung durch Kernenergie einstellen. In den Folgejahren wird es unter anderem notwendig sein, eine sichere Stilllegung zu gewährleisten, die zudem eine kompetente technisch-wissenschaftliche Begleitung erfährt. Aus diesem Grunde hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Förderung nuklearer Sicherheits- und Entsorgungsforschung bekannt gegeben, welche im Kontext des 7. Energieforschungsprogramms „Innovationen für die Energiewende“ erfolgt.

Wer wird durch das BMWi-Programm gefördert?

Das 7. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Energiewende als gesamtgesellschaftliche Herausforderung erfolgreich zu bewältigen. Es werden dabei insbesondere die Entwicklung und Demonstration, aber auch die angewandte Forschung innovativer Energietechnologieprojekte gefördert. Die nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung ist dabei ein Subprogramm des BMWi-Programms „Innovationen für die Energiewende“.

Entsprechend können Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, aber auch universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen eine Förderung erhalten. Eine Technologieförderung innerhalb der nuklearen Sicherheits- und Entsorgungsforschung ist jedoch genauso für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), gewerbliche Unternehmen und Gebietskörperschaften möglich, die über Entwicklungs- und Forschungskapazitäten im deutschen Inland verfügen. Unternehmen, die sich nach geltendem EU-Recht in Schwierigkeiten befinden, sind dagegen nicht antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Die nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung des 7. Energieforschungsprogramms „Innovationen für die Energiewende“ fördert in erster Linie drei Schwerpunktthemen. Bei diesen handelt es sich um:

  • Die Reaktorsicherheitsforschung
  • Die Entsorgungsforschung
  • Die Endlagerforschung

Damit fördert das BMWi-Programm die anwendungsorientierte Grundlagenforschung in diesen drei Bereichen. Bei größer angelegten Forschungsprojekten kann die Förderung darüber hinaus auf Begleitstudien und Analysen sowie auf wissenschaftliche Querauswertungen erweitert werden.

Wie wird die Förderung beantragt?

Energieforschungsprogramm "Innovationen für die Energiewende" DORUCON

Um eine Förderung zu beantragen, können seit Januar 2019 Skizzen und Anträge für das nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschungsprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eingereicht werden. Auch kann seitdem die Einreichung des Forschungsthemas erfolgen. Die Bewerbung erfolgt dabei direkt bei dem entsprechenden Projektträger. Dieser wird vom BMWi beauftragt. Einreichungsfristen sind nicht festgelegt. Somit ist eine Einreichung von Thema, Skizzen und Anträgen für die nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschung im 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ jederzeit möglich.

Wie läuft die weitere Förderung im Rahmen der nuklearen Sicherheits- und Entsorgungsforschung im Energieforschungsprogramm ab?

Das weitere Antragsverfahren verläuft nach der Einreichung der Unterlagen zweistufig und verfährt folgendermaßen:

  • Stufe eins umfasst die erfolgte Einreichung der Skizzen, welche die Basis für die Bewertung der Förderaussichten darstellen
  • Wird eine Skizze als förderfähig erachtet, wird eine Empfehlung zur Antragsstellung ausgesprochen
  • Stufe zwei setzt dann mit der Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen ein
  • Sie endet mit der Bewilligung oder Ablehnung des förmlichen Antrags durch den entsprechenden Projektträger
  • Ein Zurückziehen von Skizzen oder Anträgen ist zu jedem Zeitpunkt des Antragsverfahrens möglich und beendet dieses

Bedingungen und Konditionen einer Förderung innerhalb des Programms „Innovationen für die Energiewende“

Antragsstellende müssen zudem diverse weitere Voraussetzungen erfüllen. Um eine Technologieförderung zu erhalten, müssen diese etwa die Befähigung nachweisen, Forschungsaufgaben in personeller und materieller Hinsicht erfolgreich durchführen zu können. Ein Nachweis dieser Fähigkeit hat in geeigneter Form, beispielsweise durch bereits erfolgte, einschlägige Projekte zu erfolgen. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass die aus dem Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ resultierenden Forschungsergebnisse bestmöglich verwertet werden können.

Aus diesem Grunde muss bereits bei der Antragstellung für das nukleare Sicherheits- und Entsorgungsforschungsprogramm ein Verwertungsplan definiert werden. Im Falle eines Verbundprojekts muss die Zusammenarbeit zudem in Form einer Kooperationsvereinbarung festgelegt werden. Außerdem ist ein Koordinator zu bestimmen, welcher als Ansprechpartner fungiert. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist ausdrücklich erwünscht und wird zusätzlich unterstützt.

Zusätzliche Bemerkungen und weiterführende Informationen

Weitere Hinweise und Bemerkungen zur nuklearen Sicherheits- und Entsorgungsforschung im Rahmen des 7. Energieforschungsprogramms „Innovationen für die Energiewende“ finden sich auf dem Förderportal des Bundes.

Sie interessieren sich für eine Förderung durch „Innovationen für die Energiewende“ oder eines anderen Förderprogramms und benötigen Unterstützung bei der Antragstellung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen jederzeit gerne weiter und bieten eine umfassende Finanzierungs-, Investitions- und Innovationsberatung.

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