Das Bescheinigungsverfahren der neuen Bescheinigungsstelle der Forschungszulage

Um die Forschungszulage zu beantragen, benötigen Antragsteller im Voraus eine Bescheinigung. Bei der Bescheinigung handelt es sich um den Nachweis der Forschungstätigkeit. Nun ist die hierfür zuständige Bescheinigungsstelle der Forschungszulage (BSFZ) bekannt.

Die Bescheinigungsstelle

Die neue Bescheinigungsstelle der Forschungszulage ist eine Organisation, bestehend aus der AiF Projekt GmbH, der VDI Technologiezentrum GmbH sowie dem DLR Projektträger. Sie prüfen und beurteilen die eingehenden Anträge zum Nachweis der Innovationshöhe. Den Antragstellern ist es erst mit dieser bewilligten Bescheinigung möglich, die Forschungszulage beim Finanzamt zu beantragen.

Bescheinigungsstelle Forschungszulage

Wozu wird die Bescheinigung im Voraus benötigt?

Das eigenständige Forschungszulagengesetz (FzulG) regelt die steuerliche Forschungsförderung. Aus diesem Grund liegt ein Rechtsanspruch auf der steuerlichen Forschungsförderung vor. Allerdings gibt es nur ein begrenztes Budget, weshalb nicht jedes Unternehmen die Forschungszulage in Anspruch nehmen kann. Somit muss ein Unternehmen eine Bescheinigung der Forschungstätigkeit vorweisen, um einen Antrag auf die Forschungszulage beim Finanzamt stellen zu können.

Das Bescheinigungsverfahren

Um das FuE-Vorhaben bei der Bescheinigungsstelle bewilligt zu bekommen, muss sichergestellt sein, dass Forschung und Entwicklung zur „systematischen Erweiterung des Wissenstandes“ beisteuern. Dafür ist das Erfüllen folgender Kriterien obligatorisch:

  • Die Ergebnisse der Forschung müssen als neuartig und originär eingestuft werden.
  • Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten steuern einen erweiterten Wissenstand mit durchweg neuen Ergebnissen bei.
  • Die Forschung ist mit einem Risiko verbunden, da die Ergebnisse vorab ungewiss sind.
  • Das Budget und die Ressourcen des Projekts sind planbar
  • Eine Reproduzierbarkeit und das Nachvollziehen der Forschungsergebnisse, ist elementar wichtig. Egal ob positive oder negative Forschungsergebnisse.

Die Bescheinigung und Beantragung der Forschungszulage

Die Bescheinigung

Die Antragstellung zum Nachweis der Forschung ist sowohl vor, während und nach beendigen des Projekts möglich. Grundlegend gibt es keine Frist zur Einreichung des Antrags, jedoch wird den Antragstellern geraten, die Abgabenordnung zu beachten. Diese wird von der Verjährung der Folgebescheiden dirigiert. Zur Zeit ist es möglich, Bescheinigungen für FuE-Projekte zu beantragen, welche nach dem 01. Januar 2020 begonnen haben.

Unternehmen, welche für mehrere FuE-Projekte die steuerliche Forschungsförderung beantragen wollen, können eine gemeinsame Bescheinigung beantragen. Jedoch ist es wichtig, dass die einzelnen Projekte darin klar voneinander abgegrenzt sind. Die Antragstellung ist möglich, sobald die Bescheinigungsstelle final konstituiert ist. Sie ist über ein Web-Portal, vorgesehen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind noch keine Formulare oder Informationen zur Beantragung veröffentlicht.

Die Beantragung

Prinzipiell ist es jedem steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland möglich, unabhängig von Größe oder Gewinnsituation, die steuerliche Forschungsförderung zu beantragen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit für Antragsteller, Auftragsforschung über die steuerliche Forschungsförderung abzurechnen. Sobald die Bescheinigung vorliegt, ist eine Beantragung der Forschungszulage beim Finanzamt realisierbar. Dies ist nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in welchem die Kosten angefallen sind, vorgesehen.

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