Neue Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte zwischen Deutschland und Japan

Das BMWi und das japanische Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie haben eine Ausschreibung veröffentlicht, die Unternehmen zu gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprojekten mit Partnern aus Japan aufruft. Unternehmen, die z.B. ein neues Produkt entwickeln und auf dem japanischen Markt vertreiben möchten, können bei der Entwicklung des Produkts mit der ZIM-Förderung Fördergelder bis zu 209.000 € pro Partner beantragen.

Welche Rahmenbedingungen sind bei der Beantragung von Zuschüssen für F&E-Projekte mit Partnern aus Japan zu beachten?

  • Die Förderung auf deutscher Seite erfolgt mit Mitteln aus dem ZIM-Programm. Antragsteller reichen dazu einen eigenen Antragbeim Projektträger AiF Projekt GmbH ein.
  • Es muss sowohl auf deutscher als auch auf japanischer Seite mindestens ein mittelständisches Unternehmen an dem Projekt teilnehmen. Ein Großteil der Arbeit im Projekt muss von diesen beiden Partnern geleistet werden.
  • Die Beteiligung von Partnern mit Sitz außerhalb von Deutschland oder Japan ist grundsätzlich möglich. Diese Partner können jedoch keine Fördergelder erhalten.
  • Die Antragsteller müssen folgendes im Antrag darstellen: Durch die Zusammenarbeit der Partner aus Japan und Deutschland werden deutlich mehr oder bessere Ergebnisse produziert gegenüber der Durchführung als Einzelprojekt ohne japanische Partner.
  • Die Frist zur Einreichung ist der August 2017.

Kooperationsvertrag zwischen den Partnern des F&E-Förderprojekts mit ZIM

Für den Antrag wird ein Kooperationsvertrag erstellt, in dem die Partner vereinbaren wie sie zusammenarbeiten. Dieser beinhaltet unter anderem die Auflistung der Kooperationspartner, die Beschreibung des Vorhabens und der Ziele, einen Arbeitsplan mit allen Teilnehmern und dem Personalaufwand. Auch Vereinbarungen zur gemeinsamen Nutzung und Vermarktung der entwickelten Innovation werden zwischen den Partnern getroffen und im Kooperationsvertrag festgehalten.

Zuschüsse und Förderung in Japan und Deutschland

Der Antrag auf die Förderung des ZIM-Kooperationsprojekts wird bei der AiF Projekt GmbH in Berlin gestellt. Es gelten für Unternehmen die Kriterien der ZIM-Richtlinie (einen Überblick finden Sie auf unserer ZIM-Infoseite). Japanische Unternehmen können sich auf der Website des japanischen Projektträgers NEDO informieren.

Sie planen ein internationales Kooperationsprojekt und möchten es fördern lassen? Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung. Im Full-Service und mit über 15 Jahren Erfahrung. Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns auf Sie!

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